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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Feb 18, 2021Allgemein

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN   [HIER DOWNLOADEN]
Stand: 01.01.2021

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Ausschließlichkeit
Wolfgang Derday, nachfolgend „the internet worker“ genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Entgegenstehende Bedingungen
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.2.1 Fremdleistungen
Der „the internet worker“ erstellt Internet-Präsenzen eigenverantwortlich auf Bestellung. Für sämtliche Zusatzleistungen, wie z.B. Domainregistrierung und Domainverwaltung wird der „the internet worker“ ausschließlich als Vermittler und Bevollmächtigter tätig. Der „the internet worker“ schließt im Namen des Auftraggebers Verträge mit den die Zusatzleistungen erbringenden Unternehmen ab.

1.2.2 Besondere Bedingungen für Zusatzleistungen
Für die unter Punkt 1.2.1 genannten Zusatzleistungen gelten im Zweifelsfalle die AGB des verantwortlichen Server-Betreibers sowie der zuständigen Institutionen für die Domainregistrierung.

1.2.3 Vermittlung von Domain und Webhosting
Der „the internet worker“ übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers die Beantragung der von diesem gewünschten Domain über den Web-Hoster. Im Falle der .de-Domains kommen die Richtlinien der DENIC eG zur Anwendung. (vgl. hierzu 1.4)

1.2.4 Andere Top-Level-Domains
Wie unter Punkt 1.2.3 beschrieben wird der „the internet worker“ auch die Registrierung anderer, beispielsweise generischer Domains wie .net, .com und .org veranlassen.

1.3 Zukünftige Geschäfte
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.4 Individuelle Vergabebedingungen
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. (vgl. auch 10.6)

1.5. Änderung dieser AGB
Der „the internet worker“ ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nach einer Frist von 3 Monaten auch auf laufende Geschäftsverbindungen, in denen der Vertragspartner sein Recht zur Kündigung wahrnehmen kann. Die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner mitgeteilt.

1.6 Preisänderungen
Preisänderungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden. Der „the internet worker“ behält sich vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

2. LEISTUNGSPFLICHTEN
2.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer Internet-Präsenz mittels einer Homepage und Unterseiten zuzüglich gewünschter Zusatzleistungen wie Vermittlung von Speicherplatz (Domainhosting) oder die Pflege und Wartung der Internet-Präsenz entsprechend der auf den Seiten „Preise“ aufgeführten Pauschalpreise und Stundensätze.

2.1.1 Informationsvolumen
Homepage und Unterseiten erhalten standardmäßig jeweils den Informationsgehalt von ca. 0,5 DIN A 4-Seiten. Darüber hinausgehende Informationsvolumen werden proportional extra berechnet.

2.2. Aktualisierungsservice
Der „the internet worker“ bietet mit Produkt 3 einen Aktualisierungsservice an, der die Pflege und Wartung des Internet-Auftrittes beinhaltet. Neben einer monatlichen Grundgebühr wird hierbei bei Inanspruchnahme der jeweils gültige Stundensatz für Pflege und Wartung fällig.

2.2.1 Vertragslaufzeit des Aktualisierungsservice
Hat der Auftraggeber die Pflege und Wartung zu seiner Internet-Präsenz mitbestellt, wird diese Leistung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gewährt. Dieser Zeitraum beginnt mit der Auftragserteilung (Bestellung). Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich beim „the internet worker“ gekündigt wird. Zur Fristwahrung genügt das Datum des Poststempels.

2.2.2 Einschränkung des Aktualisierungsservice
Sofern dies nicht zur Optimierung des Online-Marketing und als Reaktion auf gesetzliche Neuregelungen dringend erforderlich ist, gehört zur Pflege grundsätzlich keine Veränderung des Seiten-Layouts. Pflege bedeutet insofern die Aktualisierung von Inhalten der Website, wie den Austausch von Texten, Tabellen oder Bildern, bei einem Pflegeaufwand von maximal 1 Stunde pro Monat und pro Website.

2.2.3 Fälligkeit der Gebühren
Die Grundgebühr für Web-Hosting zur Internetanbindung) und Pflege im festgelegten Vertragsjahr wird bei Auftragserteilung zusammen mit dem Preis für die Erstellung der Internet-Seiten fällig.

2.3 Anmeldung bei Suchmaschinen
Der „the internet worker“ nimmt auf Wunsch die Anmeldung der Website des Auftraggebers bei den wichtigsten Suchmaschinen vor.

2.4 Pflichten des Domaininhabers
Bei Ende des Vertragsverhältnisses zwischen „the internet worker“ und dem Auftraggeber für Web-Hosting und Pflege bleiben die Verantwortung für Konnektierung und Löschung der Domain und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen beim Auftraggeber. Der „the internet worker“ unterrichtet den Auftraggeber rechtzeitig über die Rückgabe der Domain an die Domain-Vergabestelle. Der Auftraggeber hat fortan alleinverantwortlich die Bedingungen der Domain-Vergabestelle zu erfüllen.

2.5 Verträge ohne Webhosting
Für Auftraggeber, die den „the internet worker“ von der Pflicht entbinden möchten, für den laufenden Betrieb des WWW-Servers in Kooperation mit einem geeigneten Web-Hoster zu sorgen, besteht die Möglichkeit der Vereinbarung der stundenweisen Pflege der Internetpräsenz ohne Webhosting. Gleichzeitig entfällt jede Gewährleistung des „the internet worker“ zur Funktionalität der erstellten Website, da der „the internet worker“ den Einfluss auf die Leistungen des Webosting verliert. Der Verzicht auf Webhosting bedarf der Schriftform und wird frühestens bei Vertragsunterzeichnung durch Ankreuzen im Bestellformular dokumentiert.

2.6. Domainbeantragung und -umzug (KK-Antrag)
Auftraggeber müssen die im Rahmen eines KK-Antrages (KK=Konnektivitäts-Koordination) erforderlichen schriftlichen Einverständniserklärungen abgeben, damit ein Domainumzug druchgeführt werden kann.

2.7 Beantragung zusätzlicher Produkte und Leistungen
Nach Bestellung von zusätzlichen Leistungen während des laufenden Vertragsjahres, die einen monatlichen Beitrag erfordern, wird von Beginn des Folgemonats an der zusätzliche Preis fällig und ohne weitere Mitteilung per Lastschrift zusammen mit dem bislang monatlich gezahlten Beitrag eingezogen. Eine Kündigung von Zusatzleistungen begründet nicht das Recht auf Erstattung des Differenzbetrages an den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

3. PFLICHTEN DES „THE INTERNET WORKER“S
3.1 Website-Erstellung und -Veröffentlichung
Der „the internet worker“ verpflichtet sich zur Produktion einer gebrauchstauglichen Website im HTML-Format und dazu, diese auf einem Datenträger (Diskette, CD) zur Verfügung zu stellen. Sofern er vom Auftraggeber damit beauftragt wurde, hat der „the internet worker“ die Website gegen Entgelt auf einem Webserver zur Verfügung zu stellen und sie zu warten (Webhosting).

3.2 Produktionsphasen
Der „the internet worker“ erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Punkte 3.2.1 – 3.2.3.

3.2.1 Konzeptphase
Konzeptphase: Der „the internet worker“ erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum) und ein etwaiges Framekonzept.

3.2.2 Entwurfphase
Entwurfphase: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber erstellt der „the internet worker“ eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen. Zur notwendigen Grundfunktionalität gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Links, die die einzelnen Web-Seiten verbinden.

3.2.3 Herstellungsphase
Herstellungsphase: Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der „the internet worker“ die Endversion der Website.

3.3 Browserkompatibilität und Auflösung
Der „the internet worker“ verpflichtet sich, die Website auf die Standard-Browserversionen Netscape Communicator, Version 6.0, Internet Explorer, Version 6.0 und eine Bildschirmauflösung nach Wunsch des Auftraggebers zu optimieren. Der „the internet worker“ empfiehlt in der Regel die Auflösungen 800 x 600 oder 1024 x 768 und verwendet die erstgenannte Auflösung für den Fall, dass der Auftraggeber nichts Gegensätzliches erklärt.

3.4 Kompatibilitätseinschränkungen
Der „the internet worker“ verpflichtet sich, Bilddateien und Animationen so abzuspeichern, dass sie mit den oben spezifizierten Browsern uneingeschränkt zu betrachten sind. Der Auftraggeber erhält je nach gewähltem Tarifpaket eine Ausweitung der Programmierung auf weitere Plug-Ins (Browsererweiterungen). Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auf dem Markt weiterhin Software verwendet wird, die u. U. das Layout der Website nicht wunschgemäß darstellt und auch andere Funktionen der Website ignoriert.

3.5 Vertraulichkeit der Daten
Der „the internet worker“ ist verpflichtet, die Login-Daten des Web-Hosters vertraulich zu behandeln und bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Auftraggeber erhält auf Anfrage zum Zweck der Administration seiner Internetseiten durch ihn selbst oder durch einen von ihm Beauftragten den Login-Namen und das Login-Passwort. Der „the internet worker“ gibt diese Login-Daten nur an diejenigen Personen weiter, die der Auftraggeber gegenüber dem „the internet worker“ schriftlich als Berechtigte ausgewiesen hat. Der Auftraggeber haftet für die missbräuchliche Nutzung der Login-Daten.

4. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES AUFTRAGGEBERS
4.1 Schriftliche Bestellung
Der Auftraggeber wählt durch schriftliche Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung aus.

4.2 Inhalte der Website
Der Auftraggeber stellt dem „the internet worker“ die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

4.3 Definition der Inhalte
Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

4.4 Texte
Der Auftraggeber stellt dem „the internet worker“ die einzubindenden Texte in folgenden alternativen Formen zur Verfügung:
• als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.
• in digitaler Form im Dateiformat .txt .doc oder .rtf per E-Mail, Diskette oder CD.

4.5 Bilddateien
Der Auftraggeber stellt dem „the internet worker“ Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in folgenden alternativen Formen zur Verfügung:
• in gedruckter Form (bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet.
• in digitaler Form im Dateiformat: .tif, .png, .bmp, .jpg oder .gif per E-Mail, Diskette oder CD.

4.6 Freigabe der Basisversion
Nach Erstellung einer Basisversion (3.2.2) der Website durch den „the internet worker“, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Basisversion durch schriftliche Erklärung freizugeben.

4.7 Sicherheitskopien und Datenverlust
Sollten Daten an den „the internet worker“ – gleich welcher Form – übermittelt werden, hat der Auftraggeber Sicherheitskopien herzustellen. Bei Datenverlust verpflichtet sich der Auftraggeber, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an den „the internet worker“ zu übermitteln.

4.8 Ansprüche Dritter
Der Auftraggeber stellt den „the internet worker“ von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

4.9 Konnektierung der Domain
Voraussetzung für die Einrichtung eines Domainnamens ist, dass der Auftraggeber über einen Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen verfügt. Sofern der Auftraggeber diesbezüglich keine anders lautenden Willenserklärungen abgibt, wird der „the internet worker“ einen Provider seiner Wahl mit der Registrierung der gewünschten Domain und der Vermietung von Webspace beauftragen.

4.10 Rechte Dritter an der Domain
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Auftraggeber den „the internet worker“, dessen Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Wichtige Hinweise zur Domainwahl können im Internet beispielsweise unter www.domain-recht.de nachgelesen werden.

4.11 Richtigkeit der Daten
Der Auftraggeber sichert zu, dass die dem „the internet worker“ mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den „the internet worker“ jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage vom „the internet worker“ binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere

• Name und postalische Anschrift des Auftraggebers,
• Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
• Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie

falls der Auftraggeber eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

5. ABNAHME
5.1 Übergabe des fertigen Produktes
Nach Fertigstellung der Endversion (3.2.3) der Website ist der „the internet worker“ verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf dem Web-Server des Web-Hosters zur Verfügung zu stellen. Hat der Auftraggeber den „the internet worker“ schriftlich von der Pflicht der Bereitstellung eines WWW-Servers entbunden (2.6), ist der „the internet worker“ lediglich verpflichtet, dem Auftraggeber einen Datenträger mit der erstellten Website zukommen zu lassen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht.

5.2 Teilabnahme
Während der Herstellungsphase (3.2.3) ist der „the internet worker“ berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

5.3 Freigabe des fertigen Produktes
Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Basisversion (3.2.2) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gilt die abgelieferte Basisversion als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen.

5.4 Änderungen während der Herstellungsphase
Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Im übrigen ist hierfür der E-Mail-Support des „the internet worker“s vorgesehen.

6. URHEBERRECHTE UND VERWERTUNGSRECHTE
6.1 Übertragung der Urheberrechte
Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Website werden vom „the internet worker“ nach Begleichung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber auf diesen übertragen. Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte daher erst, wenn der „the internet worker“ dem Auftraggeber die Website auf den Web-Server des Auftraggebers übertragen bzw. per Datenträger übergeben (3.1) und der Auftraggeber die gemäß 7. geschuldete Vergütung vollständig an den „the internet worker“ entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der gemäß 7. vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim „the internet worker“.

6.2 Test-Design
Um dem Kunden Einblick in seine praktischen Leistungen zu gewähren, kann der „the internet worker“ in Einzelfällen gegen Schutzgebühr die Erstellung eines Test-Designs anbieten. Verwertungsrechte für ein Test-Design werden nicht auf den Kunden übertragen. Der Kunden hat außer einer kurzfristigen Einblicknahme keinen Anspruch auf Aushändigung des Test-Designs.

6.3 Referenzen
„the internet worker“ ist berechtigt, jede von ihm erstellte Homepage (Website) als Referenzobjekt zu benennen und in seinen Werbemitteln anzugeben.

7. VERGÜTUNG
7.1 Pauschalvergütung
Die Vertragsparteien sind an die Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Punktes 7.2.1, Vergütung von Einzelleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden Punktes 7.2.3 und Stundenvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Punktes 7.2.4 gebunden.

7.2. Gebührenarten und Zahlungsmodi
7.2.1 Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den „the internet worker“ die Pauschalvergütung oder den Stundensatz zu zahlen, die auf den Seiten Preise genannt sind. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Hat der Auftraggeber die Pflege und Wartung seiner Website gewählt, hat er für den Zeitraum von mindestens 12 Monaten die angegebene Pflegegebühr im Voraus zu entrichten. Die Pflegegebühr wird erstmalig fällig zu dem Monatsbeginn, der auf das Datum des Vertragsschlusses folgt. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des „the internet worker“es gemäß der Punkte 1. und 2. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.2.2 Pflegegebühr (Aktualisierungsservice)
Die Pflegegebühr umfasst die Leistungen des „the internet worker“es gemäß der Punkte 2.2, 2.2.1 und 2.2.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.2.3 Mehraufwendungen
Für Mehraufwendungen, die über die gemäß Punkte 1. und 2. dieses Vertrages vom „the internet worker“ geschuldeten Leistungen hinaus gehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von z.Zt. EUR 35,00.

7.2.4 Mehrkosten durch Korrekturen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen (Homepagepreisen) enthalten. Bei Überschreitung ist der „the internet worker“ auch ohne expliziten Hinweis berechtigt, die entstandenen Mehrkosten nach Punkt 7.2.3 in Rechnung zu stellen.

7.3 Kappungsgrenze
Sofern in besonderen Einzelfällen eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung schriftlich vereinbart ist, verpflichtet sich der „the internet worker“, den Kunden zu verständigen sobald die bereits erbrachten Leistungen den Vergütungsbetrag übersteigen, der in der schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurde (Kappungsgrenze). Die Parteien müssen sich in einem solchen Fall verständigen, ob und in welchem Umfang der „the internet worker“ weitere Leistungen noch erbringen soll.

7.4 Vergütungspflichtige Mehraufwendungen
Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten unabhängig von der gewählten Vergütungsart (Punkte 7.2.1 bis 7.2.3) in jedem Fall Aufwendungen, die der „the internet worker“ tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts (4.8), nach Freigabe der Basisversion (4.9) oder nach Teilabnahmen (5.2) auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden in jedem Fall mit einem Stundensatz von z.Zt. EUR 35,00 vergütet. Unabhängig von der Vergütungsart (Punkte 7.2.1 bis 7.2.3) ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des „the internet worker“ mit einem Stundensatz von EUR 35,00 zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 4.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachgekommen ist.

7.5 Test-Design
Bereits gezahlte Aufwendungen für Test-Designs werden nach Auftragserteilung mit den anfallenden Kosten des jeweiligen Produktes verrechnet.

8. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
8.1 Zahlung des Homepagepreises
Mit Erteilung eines Auftrages durch Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung über die Hälfte der Auftragssumme (Homepagepreis) fällig. Der Restbetrag plus etwaiger Vergütung durch Mehraufwendungen nach Punkt 7.2.3 werden bei Lieferung der Website fällig. Nach Fertigstellung der Website wird der „the internet worker“ dem Auftraggeber die restliche, vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

8.2 Einzugsermächtigung
Der Auftraggeber hat auf Verlangen des „the internet worker“es diesen zu ermächtigen, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Auftraggeber zu benennenden Kontos einzuziehen.

8.3 Abschlagszahlungen
Der „the internet worker“ ist in Einzelfällen berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem jeweils bereits erbrachten Leistungen des „the internet worker“. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

8.4 Aufrechnungen
Gegen die Forderungen des „the internet worker“es kann der Auftraggeber nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. ZAHLUNGSVERZUG
9.1 Verzugszinsen und weitere Ansprüche
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des „the internet worker“es, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

9.2 Weitere Folgen des Zahlungsverzuges
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, deren Höhe 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank liegt. Sämtliche Mahn- und Inkassokosten sind zu ersetzen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die dem „the internet worker“ nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit der Gesamtforderungen zur Folge. Dies betrifft auch fällige Wechselverpflichtungen. In diesem Fall ist der „the internet worker“ berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten und für den dadurch entstandenen Schaden Ersatz zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit.

9.3 Fällige Schlusszahlungen
Ist der Auftraggeber mit fälligen Schlusszahlungen im Verzug, so ist der „the internet worker“ nach Ablauf der ersten Mahnungsfrist zunächst berechtigt, den Zugriff auf den Webspace bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren und nach Ablauf der zweiten Mahnungsfrist den Domainnamen beim NIC sowie den Vertrag zwischen „the internet worker“ und Auftraggeber fristlos zu kündigen. Die dadurch entstandenen Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und ein evtl. Schadensersatz geltend gemacht werden.

9.4 Rück-Lastschriften
Für Rück-Lastschriften hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,- zuzüglich der Bankgebühren und für jede Mahnung EUR 10,- zu entrichten. Nach erfolglosen Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
10.1 Mängel
Für Mängel der Website haftet der „the internet worker“ nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 633 ff. BGB).

10.2 Verantwortlichkeit für Inhalte
Der „the internet worker“ ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der „the internet worker“ nicht verpflichtet, weder Inhalt noch Darstellung auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Für Schäden, die durch veröffentlichte Falschangaben entstehen, haftet der „the internet worker“ grundsätzlich nicht. Dabei ist es unerheblich, wer für die Falschangabe verantwortlich ist.

10.3 Haftpflicht wegen Rechtsverstößen aus Inhalten
Sollten Dritte den „the internet worker“ wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den „the internet worker“ von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem „the internet worker“ die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

10.4 Kardinalpflichten
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der „the internet worker“ nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des „the internet worker“ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des „the internet worker“ gilt. Sollten trotz sorgfältiger Prüfung Viren oder ähnliches auf den vom „the internet worker“ gelieferten Datenträgern festgestellt werden, haftet der „the internet worker“ ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.5 Haftungsausschlüsse
Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, gilt Haftungsausschluss. Dies gilt insbesondere für die Verfügbarkeit des Web-Servers, die niemals zu 100% garantiert werden kann. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger störender Ereignisse kann der „the internet worker“, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche erheben kann, vom Vertrag zurücktreten.

10.6 Gewährleistungsausschluss bei Domainangelegenheiten
Der „the internet worker“ wird bei der Beantragung und Zuteilung des Domainnamens bei einer Organisation zur Domainvergabe (NIC) als Vermittler für den Auftraggeber tätig. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Auftraggeber kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. Der „the internet worker“ hat keinen Einfluß auf die Registrierung der Domainnamen. Jegliche Haftung und Gewährleistungen für die Zuteilung der bestellten Domainnamen seitens des „the internet worker“es ist ausgeschlossen. Wird der „the internet worker“ beauftragt, eine bereits existierende Domain zu übernehmen oder zu übertragen, und wird dieser Wechsel durch den NIC abgelehnt, so hat der Auftraggeber die entstandenen Kosten laut Preisliste des NIC zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat der „the internet worker“ seine Verpflichtung der Domainregistrierung erfüllt. Die zum Betreiben des Webspace benötigten IP-Adressen-Nummern bleiben im Besitz des NIC und dürfen jederzeit verändert werden.

10.7 Gewährleistungsausschluss bei Web-Hosting
Auftraggeber, die den „the internet worker“ von der Pflicht entbunden haben, für den laufenden Betrieb des WWW-Servers in Kooperation mit einem geeigneten Web-Hoster zu sorgen, ist bekannt, dass jegliche Gewährleistung des „the internet worker“ zur Funktionalität der erstellten Website entfällt, da der „the internet worker“ den Einfluss auf die Zusatzleistungen des Web-Hosters verliert.

10.8 Browser-Inkompatibilitäten
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Seiten seiner Website nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich weitgehend an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten. Zu diesen zählen zum Beispiel die Opera-Browser, der Netscape-Browser ab Version 6.0 und der Microsoft-Browser Internet-Explorer ab Version 5.5.

10.9 Formerfordernis für Änderungswünsche
Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungswünsche im Rahmen der Leistungspflichten des „the internet worker“ nach den Punkten 2. und 3. kann keine Haftung übernommen werden.

10.10 Überlassenes Material
Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt der „the internet worker“ keine Haftung. Der Transport geht zu Lasten des Auftraggebers. Die Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist Sache des Auftraggebers.

10.11 Störungen im Internet
Der „the internet worker“ kann entsprechend den allgemeinen Geschäftsbdingungen des Web-Hosters für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung übernehmen. Der „the internet worker“ übernimmt gleichsam keine Garantie dafür, dass der Webspace für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

11. FERTIGSTELLUNG DER WEBSITE
11.1 Verbindlichkeit des Fertigstellungstermins
Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, um den Zeitpunkt der Lieferung festzulegen, ist dieser Termin für den „the internet worker“ nicht verbindlich,sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggeber gemäß Punkt 4. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11.2 Verlängerungen der Lieferzeit
Fertigstellungstermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

12. KÜNDIGUNG
12.1 Pflege und Wartung (Aktualisierungsservice)
Der Vertrag zur Pflege und Wartung einer Website hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit zur Pflege und Wartung einer Website verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich beim „the internet worker“ gekündigt wird. Zur Fristwahrung genügt das Datum des Poststempels.

12.2 Web-Hosting und Webspace
Der Vertrag für das Web-Hosting hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und muss beim „the internet worker“ unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit für das Web-Hosting verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf schriftlich beim „the internet worker“ gekündigt wird. Zur Fristwahrung genügt das Datum des Poststempels.

12.3 Schriftformerfordernis
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

12.4 Kündigung durch den „the internet worker“
Der „the internet worker“ ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß Punkt 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nachhaltig verletzt oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß Punkt 8.3 oder anderen unter Punkt 8. der allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Zahlungen nicht nachkommt.

12.5 Preiserhöhungen
Bei Preiserhöhungen von über 10 % innerhalb eines Jahres steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.

13. DATENSCHUTZ
13.1 Nichtvertraulichkeit der Daten
Sämtliche dem „the internet worker“ vom Auftraggeber überlassene Daten gelten als nicht vertraulich.

13.2 Speicherung personenbezogener Daten
Der „the internet worker“ weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

13.3 Datenübertragungen im Internet
Der „the internet worker“ weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. Der „the internet worker“ ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die vom „the internet worker“ auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

14.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

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